Karotissinus-Syndrom

Karotissinus-Syndrom: Akute Minderdurchblutung des Gehirns mit Schwindel und/oder Ohnmacht, ausgelöst durch plötzliche Drehbewegungen des Kopfes, Zuknöpfen eines engen Kragens oder Rasieren. Die Ursache ist ein überempfindlicher (hypersensitiver) Blutdruck-Rezeptor im Karotissinus der Halsschlagader, dem meist eine Arteriosklerose zugrunde liegt. Das Karotissinus-Syndrom kommt vor allem bei älteren Menschen über 50 Jahren vor. Leiden Betroffene wiederholt unter Ohnmachtsanfällen (Synkopen) und ist der vom Arzt durchgeführte Karotisdruckversuch (Näheres unter Diagnosesicherung weiter unten im Text) positiv, wird die Implantation eines Herzschrittmachers empfohlen.

Symptome und Leitbeschwerden

  • Schwindel, kurze Ohnmachtsanfälle, ausgelöst z. B. durch schnelle Drehbewegungen des Kopfes
  • Sehr selten: Herz-Kreislauf-Stillstand.

Wann zum Arzt

In den nächsten Tagen, wenn

  • wiederholt Schwindel auftritt, z. B. bei lokalem Druck auf die seitliche Halsregion oder Drehbewegungen des Kopfes.

Sofort den Notarzt rufen bei

  • Bewusstseinsstörungen, auch wenn diese nur vorübergehend sein sollten.

Die Erkrankung

Zur optimalen Durchblutung aller Organe prüfen Sinneszellen an vielen Stellen im Körper den Blutdruck. Sie nehmen die Dehnung der Blutgefäße wahr und melden sie an das vegetative Nervensystem. Dadurch können die Herzfrequenz und der Blutdruck flexibel an die Bedürfnisse angepasst werden. Ein solcher Rezeptor befindet sich auch an den Teilungsstellen der Halsschlagader (Karotissinus) jeweils seitlich am Hals, in Höhe des Kragens.

Dieser Karotissinus-Rezeptor kann von Geburt an besonders empfindlich sein (selten) oder im Alter durch Arteriosklerose der Gefäßwand empfindlich werden. Ein Druck von außen auf diese Region wird dann als zu hoher Blutdruck gedeutet und führt zum Abfall der Herzfrequenz bis hin zum vorübergehenden Herzstillstand oder zum plötzlichen Blutdruckabfall. Daraus folgen Schwindel oder plötzliche Bewusstlosigkeit.

Diagnosesicherung

Wenn der Arzt aufgrund der charakteristischen Beschwerdeschilderung des Patienten den Verdacht auf ein Karotissinus-Syndrom hat, stellt er die Diagnose meist durch einen Karotisdruckversuch. Dabei massiert er den Karotissinus unter gleichzeitiger EKG-Ableitung und Blutdruckmessung über etwa 10 Sekunden und löst damit einen deutlichen Blutdruckabfall oder gar einen vorübergehenden Herzstillstand aus. Das EKG zeigt in diesen Fällen einen Sinusknotenstillstand, einen SA-Block oder einen AV-Block mit Pausen von über 3 Sekunden.

Behandlung

Hat der Patient immer wieder Ohnmachtsanfälle und ist der Karotisdruckversuch positiv, wird ein Herzschrittmacher eingesetzt. Bei beschwerdefreien Patienten wird der Schrittmacher nicht empfohlen. Ausführliche Informationen zu der Therapie mit einem Herzschrittmacher unter Herzschrittmachertherapie.

Prognose

Ohne Herzschrittmacher kommt es bei mehr als 50 % der Patienten mit einem Karotissinus-Syndrom innerhalb von 3 Jahren zu einer erneuten Ohnmacht (Synkope), mit implantiertem Herzschrittmacher nur bei etwa 10 %

Ihr Apotheker empfiehlt

Selbsthilfe für Schrittmacher-Träger

Der Herzschrittmacher soll zu einem normalen, lebenswerten Leben verhelfen; er ist nicht Ausdruck einer Behinderung. Nicht der Herzschrittmacher schränkt die Belastbarkeit ein, sondern vielmehr die körperliche Verfassung, die zugrunde liegende Herzkrankheit oder andere Begleiterkrankungen.

Sie können weiterhin schwimmen, duschen und baden oder ins Solarium gehen, Auto fahren, mit dem Schiff, der Bahn oder dem Flugzeug verreisen. Am Flughafen weisen Sie vor dem Passieren der Kontrollschleuse wegen den Metalldetektoren auf Ihren Schrittmacher hin und zeigen Sie Ihren Schrittmacherausweis vor. Sie werden dann gesondert abgetastet, weil der Metalldetektor Alarm geben würde.

Auch Sport ist möglich – ungeeignet sind lediglich Kampfsportarten, bei denen der Schrittmacher durch Schläge beschädigt werden könnte, und Tauchen, weil der erhöhte Wasserdruck die Schrittmacherfunktion stören kann. Bei Sportarten mit weit ausholenden Armbewegungen sollte vorher mit dem Arzt besprochen werden, ob bei der individuellen Lage der Schrittmacherelektroden Probleme zu befürchten sind.

Gefahren drohen aber am Arbeitsplatz und beim Heimwerken:

  • Elektrische Ströme von Elektrozäunen oder Steckdosen stören die Herzschrittmachertätigkeit. Auch von (elektro-)magnetischen Feldern größerer Maschinen gehen störende Einflüsse aus. Meiden Sie Umspannungsanlagen und elektrisches Schweißen, Gasschweißen ist unbedenklich. Bohrmaschinen sollten etwa eine Armlänge vom Schrittmacher entfernt gehalten werden. Das gleiche gilt für Kettensägen, Heckenscheren und Rasenmäher. Bei laufendem Motor dürfen sie sich nicht mit dem Oberkörper über die Zündanlage Ihres Autos beugen.
  • Korrekt funktionierende Haushaltsgeräte des täglichen Lebens stören die Schrittmacherfunktion dagegen nicht (z. B. Mikrowelle, Herd, Toaster, Rasierapparat, Fön, Radio, Fernseher, Fernbedienung und schnurloses Telefon). Allerdings sollte der direkte Hautkontakt über dem Schrittmacher auch bei diesen Gerätschaften vermieden werden. Achten Sie beim Kauf neuer elektrischer Geräte auf Angaben des Herstellers zu Sicherheitsabständen bei Schrittmacherträgern. Vergewissern Sie sich bei Induktionsherden, ob die Benutzung des jeweiligen Induktionsherdes für Herzschrittmacher-Träger grundsätzlich gestattet ist bzw. ob vom Hersteller zusätzliche Hinweise für Schrittmacher-Träger gegeben werden.
  • Diebstahlsicherungen an den Ausgängen von Kaufhäusern sollten Sie rasch passieren und dort nicht stehen bleiben. Das eingeschaltete Handy oder Funksprechgerät soll nicht in der Brusttasche über dem Schrittmacher getragen werden, besser sind 20 cm Abstand.
  • Vibrationen, z. B. von Rasenmähern, Heckenscheren, Sägen, Fahren über ein Kopfsteinpflaster oder auch von großen Lautsprecheranlagen, führen mitunter bei Schrittmachern mit automatischer Frequenzanpassung zu schnellerem Herzschlag.
  • Weisen Sie bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen auf Ihren Schrittmacher hin, da einige Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen besonders überwacht oder gemieden werden müssen. Das trifft z. B. zu auf Nierensteinzertrümmerer (extrakorporale Stoßwellenlithotripsie), Kernspin, Bestrahlungen von Tumoren, Magnet- und Reizstromtherapie oder die Elektrokoagulation zur Verödung kleiner Blutgefäße. Unbedenklich sind hingegen Röntgen, CT, Szintigrafien oder auch Radaranlagen oder Gewitterblitze.
  • Eine Defibrillation ist im Notfall auch bei Schrittmacherträgern möglich.

Weiterführende Informationen