Süßstoffe im Trinkwasser
© Imago/Westend61
Süßer Geschmack ohne Kalorien und noch dazu gut für die Zähne: Süßstoffe sind bei Verbraucher*innen beliebt. Doch die Süßungsmittel schädigen vielleicht Umwelt und Wasserorganismen.
Süßungsmittel statt Zucker
Süßungsmittel finden sich nicht nur in Soft-Drinks oder Kaugummis. Die Zusatzstoffe verleihen auch vielen Arzneimittel oder Hustenbonbons ihren süßen Geschmack. Die Hersteller haben dabei eine Reihe verschiedener Substanzen zur Auswahl. Sie lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:
- Zuckeralkohole wie Xylit oder Sorbit. Sie sind dem „echten“ Zucker chemisch sehr ähnlich. Im Gegensatz zu den künstlichen Süßstoffen haben sie jedoch mehr Kalorien.
- Süßstoffe wie Acesulfam-K oder Cyclamat. Sie werden künstlich hergestellt und haben fast keine Kalorien.
Im Trinkwasser nachweisbar
Die künstlich hergestellten Süßstoffe sind für den Körper nicht verwertbar und werden unverdaut wieder ausgeschieden. Auch die Kläranlagen schaffen es nicht, die Süßstoffe restlos zu entfernen, sodass sie inzwischen im Grund- und Trinkwasser nachweisbar sind. Acesulfam-K erreicht dabei besonders hohe Werte. Die gute Nachricht: Die aktuellen Konzentrationen sind sehr gering und keine Gesundheitsgefahr für den Menschen. Welche Auswirkungen die Süßstoffe und ihre Abbauprodukte jedoch auf die Umwelt und vor allem auf Wasserorganismen haben, ist bisher kaum untersucht. Eine Studie fand Hinweise darauf, dass schon geringe Mengen Acesulfam K die Gesundheit von Karpfen schädigen kann.
Augen auf beim Einkauf
Müssen Verbraucher*innen deshalb auf Süßungsmittel verzichten? Nein, meinen die Hamburger Wasserwerke. Sie schlagen jedoch vor, nur Süßungsmittel zu verwenden, die nicht in die Umwelt gelangen können. Dazu gehören zum Beispiel Zuckeralkohole wie Xylit oder auch Stevia. Ob in einem Produkt Süßungsmittel enthalten sind, ist oft gar nicht so leicht zu erkennen. Oft sind die Produkte aber als „zuckerfrei“ oder „light“ gekennzeichnet. Wer sichergehen will, wirft am besten einen Blick auf die Zutatenliste oder aufs Kleingedruckte. Bei künstlich gesüßten Produkten müssen Hersteller den Hinweis „mit Süßungsmitteln“ und den genauen Namen des Süßungsmittels angeben.
Quellen: Hamburger Wasserwerke, Luo et al. 2019, Cruz-Rojas et al. 2019, Deutsche Apotheker Zeitung, Schödl und Hilliges 2019