Metamizol in der Selbstmedikation?


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Metamizol ist ein beliebtes Schmerzmittel. Wegen möglicher schwerwiegender Nebenwirkungen ist die Einnahme ohne ärztlichen Rat aber nicht zu empfehlen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Lebensbedrohliche Infektionen möglich

Ein 37-jähriger Mann hatte wegen Rückenschmerzen das Schmerzmittel Metamizol eingenommen – und das ohne ärztlichen Rat. Nach wenigen Tagen trat eine sehr seltene, aber lebensbedrohliche Komplikation auf: eine Agranulozytose. Dabei handelt es sich um einen Mangel an weißen Blutkörperchen, die wichtig für die Abwehr von Krankheitserregern sind. Der Körper ist dann weniger in der Lage, sich gegen Infektionen zu wehren. Der junge Mann erlitt deshalb eine lebensgefährliche Blutvergiftung und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Erste Anzeichen ernst nehmen

Um die Nebenwirkung rechtzeitig zu erkennen, muss die Einnahme von Metamizol von einer Ärzt*in begleitet werden. Die Patient*innen sollten ebenso gut auf erste Warnzeichen der Agranulozytose achten. Dazu gehören zum Beispiel Fieber und Halsschmerzen. Außerdem treten häufig Entzündungen der Mundschleimhaut, der Mandeln, des Rachens oder auch des Enddarms auf. Letztere fallen den Betroffenen oft durch starke Schmerzen, Ausfluss oder Blutungen aus dem After auf. Üblicherweise beginnen die Beschwerden 2 Wochen nach der Einnahme. In wenigen Fällen sind Patient*innen auch schon nach wenigen Tagen erkrankt.

Nur auf ärztlichen Rat einnehmen

Um Patient*innen vor der Nebenwirkung zu schützen, ist Metamizol nur auf ärztliches Rezept erhältlich. Auch wenn nach der Anwendung noch ein Rest in der Packung übrig ist, sollten Patient*innen diesen beim nächsten Schmerzmittelbedarf nicht auf eigene Faust einnehmen oder an ihr Umfeld weitergeben. Denn eine Agranulozytose kann auch nach mehrfacher problemloser Einnahme des Schmerzmittels auftreten.

Bei Schmerzen wenden sich Betroffene am besten an die Apotheke oder Hausarztpraxis. Hier erhalten Sie eine ausführliche Beratung über ein geeignetes Schmerzmittel.

Quelle: Ärzteblatt